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Klasse II
(Spargel, der nicht höher eingestuft werden kann, aber den Mindesteigenschaften voll entspricht)

Auch weniger gut gewachsene Spargel, jedoch unbeschädigt, fallen unter diese Güteklasse. Selbst eine leichte Krümmung und ein nicht so fest geschlossener Kopf ist zulässig. Auch sind Rostspuren, sofern diese wie bei Klasse I leicht entfernbar sind, erlaubt.

Der Durchmesser beträgt hier mehr als 12 mm. Und die Länge erstreckt sich zwischen 12 bis 22 cm.