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Hinweise
für Serienabmahner
Serienabmahnungen ..., die sich gegen eine Vielzahl
vermeintlicher Störer richten und offensichtlich
allein dem Zweck der Bereicherung dienen, sind rechtsmißbräuchlich.
Der Abgemahnte ist daher nicht verpflichtet, die geltend
gemachten Abmahnkosten zu erstatten.
(Quelle: Urteilsspruch des LG München I)
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